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   BVerwG, 01.03.1999 - 2 B 5.99   

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https://dejure.org/1999,22367
BVerwG, 01.03.1999 - 2 B 5.99 (https://dejure.org/1999,22367)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1999 - 2 B 5.99 (https://dejure.org/1999,22367)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1999 - 2 B 5.99 (https://dejure.org/1999,22367)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung auf die Notwendigkeit einer fristgemäßen Begründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 29.10.2004 - 34 A 7.03

    Klagen gegen Grundwasserentnahmeentgelt erfolglos

    § 13 a BWG ist vielmehr verfassungsgemäß (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 08.11.2002 - OVG 2 B 5.99 - juris).

    Das vorliegend streitige Entgelt ist die Gegenleistung dafür, dass dem Gebührenschuldner die Möglichkeit zur legalen Grundwasserentnahme eröffnet wird, die ihm sonst nicht zur Verfügung stünde (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.11.1995, a.a.O., S. 346 sowie OVG Berlin, Urteil vom 08.11.2002, a.a.O., S. 7 des amtlichen Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - 2 B 2.06

    Grundwasserentnahmeentgelt; Neubau einer Schleuse; Bundeswasserstraße; Begriff

    Mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 8. November 2002 - OVG 2 B 5.99 -) und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 7. November 1995 - BVerfGE 93, 319, 339 ff.) zu den vergleichbaren Wassergesetzen der Länder Baden-Württemberg und Hessen sei davon auszugehen, dass § 13a BWG auch verfassungsgemäß sei.
  • VG Berlin, 29.10.2004 - 34 A 1.03

    Klagen gegen Grundwasserentnahmeentgelt erfolglos

    Die Regelung des § 13 a BWG ist verfassungsgemäß (vgl. Urteil des OVG Berlin vom 8. November 2002 - OVG 2 B 5.99 -, amtlicher Entscheidungsabdruck S. 6).
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